Kundmachung zum 1. NVA 2022
Werte Damen und Herren!
Der 1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2022 liegt in der Zeit vom 30.11. bis 14.12.2022 im Gemeindeamt zu öffentlichen Einsichtnahme auf.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beiliegenden Kundmachung.
Der Bürgermeister
Andreas Tremmel eh.
Dateianlage:
kdmg._1._nva_2022_bis_15.12.2022_216.pdf (PDF) ~ 118 kB