Information zur Bewilligungspflicht von Veranstaltungen mit Tieren
Gem. Tierschutz- und Tiergesundheitsgesetz unterliegt JEDE Veranstaltung mit Tieren der Bewilligungspflicht der Veterinärbehörde. Der Antrag ist rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Veranstaltung) bei der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf einzubringen.
Es wurden dieses Jahr bereits einige Veranstaltungen aufgrund fehlender / zu später Einreichung abgesagt.
Das dazu notwendige Formular befindet sich unter diesem Text sowie im Downloadbereich der CITIES-App.
Dateianlage:
1721645314032_antragaufeineveranstaltungsbewilligung_776.docx (DOCX) ~ 21 kB